Pastoralverbundsrat

Der Pastoralverbundsrat berät, koordiniert und trifft Beschlüsse zu Themen, Fragestellungen oder Vorhaben welche den gesamten Pastoralverbund betreffen.

Er ist quasi der Pfarrgemeinderat des Pastoralverbundes.
Neben der Entwicklung neuer Konzepte, Ziele und Projekte ist eine wichtige Aufgabe die Vernetzung der einzelnen Gemeinden zur Unterstützung der dort engagierten Menschen. Außerdem Vertritt er den Pastoralverbund auf kirchlicher und kommunaler Ebene und bildet sowie koordiniert Sachausschüsse zu einzelnen Themen.

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Arbeitsweise am Beispiel der neuen Gottesdienstordnung

  • In der Sitzung des Pastoralverbundsrates wird die Problemstellung zur Gottesdienstordnung besprochen. (Es sind nicht mehr ausreichend Priester vorhanden um bei einer maximalen Anzahl von 3 Messen pro Priester alle Messen zuverlässig zu zelebrieren.)
  • Das Thema wird von den Vertretern der Gemeinden und des Pastoralteams in die einzelnen Pfarrgemeinderäte und das Pastoralteam weitergetragen.
  • Pastoralteam und Pfarrgemeinderäte stellen Überlegungen zu einer möglichst gerechten und leistbaren neuen Gottesdienstordnung an.
  • Zur nächsten Sitzung des Pastoralverbundsrates stellt das Pastoralteam Varianten möglicher neuer Ordnungen vor. Gemeinsam wird anhand der Überlegungen aus den einzelnen Gemeinden beraten, welche Version für die Zukunft am besten geeignet ist.
  • Die neue Gottesdienstordnung wird beschlossen und den Gemeinden mitgeteilt.
Die Arbeit der Pfarrgemeinderäte in Kürze

Die Kirche und mit ihr die Gemeinde vor Ort vollzieht sich in Verkündigung, Liturgie und Caritas. Dieser gemeinsamen Sendung aller Christen dient auch der Pfarrgemeinderat und erforscht daher gemeinsam mit dem Pfarrer und den pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die betreffenden Fragen. Er berät diese, beschließt Schwerpunkte und Maßnahmen und sorgt für deren Durchführung, indem er dafür auch weitere Träger und Kooperationspartner einbezieht.

Dies bedeutet insbesondere die gesellschaftlichen Entwicklungen im Lebensraum sowie die Situation und das spezielle Profil der eigenen Pfarrgemeinde wahrzunehmen, diese im Licht des Evangeliums zu deuten und angesichts der örtlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten zu handeln.
(„Handbuch für Pfarrgemeinderäte“ – Erzbistum Paderborn)

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