Finanzausschuss

Zur eigenständigen Finanzierung seiner Aufgaben und für besondere pastorale Initiativen auf Ebene des Pastoralverbundes steht diesem ein eigenes jährliches Budget zur Verfügung, das durch direkte Zuweisung von Kirchensteuermitteln und durch eine angemessene Umlage der Kirchengemeinden des Pastoralverbundes finanziert wird.
Die verantwortliche Bewirtschaftung dieses Budgets obliegt dem Pastoralverbundsleiter.

In jedem Pastoralverbund besteht ein gemeinsamer Finanzausschuss, dessen Aufgabe es ist, den Pastoralverbundsleiter bei der Bewirtschaftung dieses Budgets zu beraten. Zugleich dient der gemeinsame Finanzausschuss der Beratung und Koordinierung der vermögensrechtlichen Fragen, die von den einzelnen Kirchenvorständen im Hinblick auf den Pastoralverbund zu beschließen sind.

Der gemeinsame Finanzausschuss setzt sich zusammen aus je einem von jedem Kirchenvorstand im Pastoralverbund durch Beschluss aus den eigenen Reihen berufenen Kirchenvorstandsmitglied und dem Pastoralverbundsleiter.
(„Grundstatut für Pastoralverbünde“ – Erzbistum Paderborn)