Gremien

Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist ein Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch Gemeindemitglieder. Er verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde und dient der Kirchengemeinde zur Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben. Er ist verantwortlich für die Haushalte der Gemeinde und ihrer Einrichtungen, für Personalangelegenheiten sowie die Finanzierung und Durchführung von Bau- und Investitionsmaßnahmen.

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Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat ist der vom Erzbischof eingesetzte Pastoralrat einer Gemeinde. Er trägt und gestaltet als Gremium der pastoralen Mitverantwortung das Leben der Pfarrgemeinde im Rahmen des Pastoralen Raumes in besonderer Weise mit. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf den Bereichen Verkündigung, Liturgie und Caritas. Seine Aufgaben im Pastoralverbund verfolgt der Pfarrgemeinderat stets unter Wahrung der Eigenständigkeit der Ortsgemeinde.

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