Kirche

Historie des Glockenturmes und der Orgel in Barge:

 

Neuer Glockenklang über Barge joh_kirchebarge

Pfarrvikar Stratmann, ein Freund der Glocken und des Geläuts, verfasste im Jahre 1926 einen Kanzelaufruf zur Anschaffung von Glocken, stieß dabei jedoch auf wenig Gegenliebe in der Gemeinde. Manche Hauskollekte und manche wiederholte Empfehlung musste von der Kanzel durchgeführt werden. Dessen ungeachtet wurden die Formalitäten im Kirchenvorstand zügig erledigt und der Glockenguss erfolgte bereits am 27. Februar d. J., die Begutachtung erfolgte am 10. März und bereits ein Tag später der Transport von Brilon nach Barge. Nur weitere 4 Tage später erfolgt die Glockenweihe. Jede der fünf Glocken wurde einzeln von den Geistlichen aus Barge, Fröndenberg, Warmen, Schwitten und Ober-Rödinghausen geweiht. Als Glockenpaten fungierten die Mitglieder des Kirchenvorstandes. Am 15. März wurden die Glocken auf dem Dachboden (alter und neuer Teil der Kirche) montiert. Zwei Tage später fand bereits das Probeläuten statt, wobei das Klangerlebnis allgemein gelobt wurde (siehe auch 1. Glockenturm-Brief – Ausführungen von Dr. G. Best).

Diese Glocken wurden im Mai 1942 für Kriegszwecke beschlagnahmt. Über ihren Abtransport ist in der Chronik weiter nicht verzeichnet, es gibt lediglich ein Foto, auf dem der damalig Pfarrvikar Stratmann mit den bereits demontierten Glocken zu sehen ist.

 

Neuer Orgelklang für St. Johannes Baptist Barge

Vom Entschluss bis zur Genehmigung der Vollplanung

Ende des letzten Jahrtausends befand sich die Barger Orgel in einem schlechten Zustand, erste Probleme traten bereits 1998 auf. Leider zu einem Zeitpunkt, da gerade das Bauvorhaben neuer Glockenträger anstand.

Trotz dieser Situation wurde der Orgelsachverständige des Erzbistums Paderborn, Domorganist Helmut Peters, um eine Begutachtung gebeten. Die Begutachtung vor Ort erfolgte am 16.04.1998. Das vorgelegte Gutachten vom 18.04.1998 kommt zu dem Befund, das sich die Orgel in einem katastrophalen Zustand, sowohl im technischen und als auch im musikalischen Bereich, befindet. Auch wurde Holzwurmbefall festgestellt. Insgesamt beurteilte der Sachverständige aber die Orgel als erhaltenswert. Auf Nachfrage teilte Herr Peters mit, das alle vom ihm vorgeschlagenen Maßnahmen bei einer Umsetzung Kosten von etwa 300.000,– DM zu erwarten sind.

Für unsere kleine Gemeinde waren und sind zwei Projekte dieser Größenordnung nicht finanzierbar. Eine Beratung mit der Bauabteilung des Erzbischöflichen Generalvikariats in Paderborn ergab, das zwei derartige Projekte nicht genehmigt würden und ein Zuschuss für die Orgel nur in Höhe von 25.000,– DM gewährt wird.

Der Kirchenvorstand entschied sich für den Bau des Glockenträgers, um den hier zugesagten Zuschuss von 200.000,– DM nicht zu verlieren. Diese Entscheidung hat in der Gemeinde zu reichlich Diskussionen geführt. Die Orgelrestaurierung wurde aber nie aus den Augen verloren. Die größte Gefahr für die Zerstörung der Orgel stellte der Holzwurmbefall dar.

Zur Holzwurmbekämpfung wurden einige Angebote von Fachfirmen eingeholt, die eine Begasung vorschlugen ohne die Orgel auszubauen, um die Zerstörungsgefahr einzudämmen. Die Kostenschätzungen beliefen sich auf 100.000,– bis 150.000,00 DM. Auch dies wurde mit der Bauabteilung in Paderborn diskutiert.

Auf Empfehlung des Gemeindeverbandes kath. Kirchengemeinden Hagen wurde der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Holzschutz Joachim Wießner mit der Begutachtung beauftragt.
Die Untersuchung der Orgel und des Fernwerkes erfolgte am 20.09.1999. Das Gutachten vom 15.10.1999 relativiert die Gefahr durch den Holzwurmbefall. Herr Wießner lehnt eine Begasung ab, da dadurch ein Neubefall nicht ausgeschlossen ist und der Erfolg nicht zu 100 Prozent erreicht wird. Eine Holzwurmbekämpfung sollte sinnvoll nur im Zusammenhang mit einer kompletten Orgelrestaurierung erfolgen. Der jetzige Befall stellt zwar eine Gefahr dar, aber unverzügliches Handeln ist nicht erforderlich, sondern ein sinnvolles.

In der Zwischenzeit wurden zwei kleinere Reparaturen durch Fa. Stockmann an der Orgel vorgenommen.

Nach Abschluss der Baumaßnahme des neuen Glockenträgers wurde erneut mit dem Orgelsachverständigen Herrn Peters diskutiert, in welchem Umfang eine kostengünstige Restaurierung möglich ist und ob nicht eventuell weitere Zuschüsse z. B. von der Denkmalbehörde zu erwarten sind. Auch dies führte nicht zu dem erwarteten „Erfolg“. Prof. Dr. Schlepphorst als Sachverständiger des Denkmalamtes Münster hat unsere Orgel bei dem Ortstermin am 30.03.2000 als historisch wertvoll eingestuft aber nicht denkmalgeschützt.

Der Kirchenvorstand beschloss Herrn Peters zu bitten, einen Leistungskatalog zur Orgelrestaurierung zu erstellen um die Kosten aufgrund einer Ausschreibung genau zu ermitteln.

Dieser Leistungskatalog wurde von Herrn Peters in Juni 2000 vorgelegt und durch den Kirchenvorstand am 17.07.2000 an drei Orgelbaufirmen mit der Bitte um Angebotsabgabe versandt.

Nach den Sommerferien 2000 haben alle aufgeforderten Orgelbaufirmen einen Ortstermin durchgeführt, wobei immer ein Kirchenvorstands-Mitglied anwesend war.

Die vorgelegten Angebote wurden Mitte November 2000 an den Orgelsachverständigen zur Prüfung und Stellungnahme weitergeleitet.

Die Angebote wurden in der Kirchenvorstandsitzung diskutiert, die einstimmige Meinung war, eine Restaurierung von über 300.000,– DM ist finanziell nicht leistbar. Da die Stellungnahme des Orgelsachverständigen noch ausstand beschloss der Kirchenvorstand einen Arbeitskreis zur Orgelrestaurierung zu installieren.

Dem Arbeitskreis gehören an: Pastor Karl Josef Müller, die Organisten Markus Best und Wolfgang Schüpstuhl, Herr Bredendiek vom PGR und Herr Kemper vom KV.

Der Arbeitskreis nahm seine Arbeit am 15.01.2001 auf. Er versuchte die vorgelegten Angebote zu prüfen, wobei eine Vergleichbarkeit schwer nachzuvollziehen war. Zur Prüfung und Beurteilung wurden noch der Bezirkskantor Pieper aus Wickede, der Organist von St. Vincenz, Herr Rose, und der Orgelsachverständige Peters beratend hinzugezogen.

Der Arbeitskreis führte mit den Orgelbaufirmen vor Ort mehrere Gespräche, um zu einer Meinungsbildung zu kommen.

Über den Zwischenstand der Arbeitskreisarbeit wurde der Kirchenvorstand bei den regelmäßigen Sitzungen unterrichtet.

Zu den Angeboten der Orgelbaufirmen müssen noch die Sanierung der Orgelbühne und weitere Leistungen die von den Orgelbaufirmen nicht angeboten wurden (z. B. Elektroarbeiten), kostenmäßig erfasst und berücksichtigt werden.

Genehmigung zur Vollplanung durch das Erzbischöfliche Generalvikariat Paderborn

Mit Schreiben vom 28. Juni 2001 wurde die Genehmigung zur Vollplanung erteilt.

Bei einem Ortstermin am 19. September 2001 wurde noch einmal der Bedarf für die Orgelrestaurierung, die Überarbeitung der Orgelbühne usw. durch die Bauabteilung des EGV und des Gemeindeverbandes Hagen geprüft.

 

Die große Diskussion

Trotz des sehr guten Spendenaufkommens für unsere kleine Gemeinde ist eine komplette Restaurierung der gesamten Orgel nicht möglich. Auch ein weiteres Gespräch mit der Finanzabteilung in Paderborn brachte nicht den erhofften Erfolg höhere Zuschüsse zu erhalten.

Die Restaurierung der Hauptorgel mit der Orgelbühne wird ca. 89.000 € (174.000 DM) betragen. Die Restaurierung des Fernwerkes würde nochmals ca. 50.000 € (98.000 DM) kosten. Nach langen Diskussionen wurde im Kirchenvorstand beschlossen, die Restaurierung der Hauptorgel und der Orgelbühne durchzuführen. Finanziell ist eine Restaurierung des Fernwerkes zur Zeit nicht möglich.

Um aber für die Zukunft die Möglichkeit offen zu halten, das Fernwerk einmal wieder in Betrieb nehmen zu können, wird bei der Restaurierung der Hauptorgel der künftige Anschluss des Fernwerkes berücksichtigt.

 

Aktueller Stand:

Die Orgel wurde 2002 grundlegend restauriert. Sie hat als seltene Besonderheit ein Fernwerk. 2008/2009 wurde schließlich das restaurierte Fernwerk eingebaut und am 11. Januar 2009, dem Fest der Taufe des Herrn, durch Pfarrer Raimund Kinold in einem Festgottesdienst gesegnet und seiner Bestimmung übergeben.