Kirchenvorstand

Die Kirche ist zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben auf die Kirchensteuer und das Vermögen der einzelnen Kirchengemeinden angewiesen. Der Kirchenvorstand hat die Aufgabe, dieses Vermögen zu verwalten, zu vermehren und die Kirchensteuermittel sinnvoll einzusetzen.

Die Grundlage für die Arbeit des Kirchenvorstandes ist das Preußische Staatsgesetz aus dem Jahre 1924 zwischen der preußischen Regierung und dem Vatikan. Der preußische Staat hat schon früh wegen der gesellschaftlichen Bedeutung der Kirche auf deren Verfassung Einfluss genommen und schreibt eine Mitwirkung von Gemeindemitgliedern bei der Vermögensveraltung vor.

Der Kirchenvorstand besteht aus gewählten Mitgliedern. Alle drei Jahre wird die Hälfte des Vorstandes neu gewählt, so dass eine kontinuierliche Arbeit gewährleistet ist. Den Vorsitz führt der jeweils zuständige Pfarrer, bei seiner Verhinderung ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin. Mindestens die Hälfte der gewählten Mitglieder muss bei den Sitzungen anwesend sein. Entscheidungen und Beschlüsse werden durch Mehrheitsbeschlüsse getroffen.

Ein besonderes Augenmerk hat der Kirchenvorstand auf die Erhaltung der kirchlichen Gebäude zu richten. Wird bei größeren Maßnahmen eine bestimmte Summe überstiegen, so muss das Erzbischöfliche Generalvikariat in Paderborn um Genehmigung und Gewährung von Zuschüssen aus Kirchensteuermitteln gebeten werden.

Den Vorsitz des Kirchenvorstandes führt der Pfarrer des Pastoralverbundes, Jürgen Senkbeil.