Gremien
Aus dem Statut der Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Paderborn:
„Der Pfarrgemeinderat trägt und gestaltet als Gremium der pastoralen Mitverantwortung das Leben der Pfarrgemeinde im Rahmen des Pastoralen Raumes in besonderer Weise mit. Zusammen mit dem Pfarrer, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im pastoralen Dienst und dem Kirchenvorstand nimmt er die Herausforderungen im Lebensraum der Pfarrgemeinde wahr. Er führt alle Kräfte zur Ausübung ihrer gemeinsamen Verantwortung zusammen. Die gemeinsamen Aufgaben im Pastoralen Raum verfolgt er, unter Wahrung der Eigenständigkeit der örtlichen Pfarrgemeinde, insbesondere durch Mitwirkung in den Gremien des Pastoralen Raumes.“ (§2, 2)
Aus dem Vermögensverwaltungsgesetz im Erzbistum Paderborn:
„Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Gemeinde und das Vermögen.“ (§1, 1)