Gremien

Aus dem Statut für die pastoralen Gremien undEngagementformen in den Pastoralen Räumen des Erzbistums Paderborn:

„(1) Das lokale Gemeindeteam verbindet jeweils zwei Funktionen: durch die Übertragung der Verantwortung für eine oder mehrere Gemeinden (Kirchorte) wirkt es an der gemeinsamen Leitung des Pastoralen Raumes mit. Gleichzeitig ist das jeweilige lokale Gemeindeteam das Gesicht der Kirche vor Ort.

(2) Das jeweilige lokale Gemeindeteam trägt und gestaltet das Gemeindeleben in besonderer Weise mit. Es nimmt die Herausforderungen im Lebensraum der Gemeinde(n) wahr und übernimmt in Rückkopplung mit den pastoralen Gremien Verantwortung für einen Bereich, in dem Christinnen und Christen gemeinsam ihren Glauben leben und ihre Fähigkeiten einsetzen können. So verfolgt es die gemeinsamen Aufgaben im Pastoralen Raum unter eigenständiger Verantwortungsübernahme für das Gemeindeleben.

(3) Gemeindeteams sind eine besondere Form des Engagements. Im Vordergrund steht der Teamgedanke: Alle fühlen sich verantwortlich und unterstützen sich gegenseitig.

(4) Die Gemeindeteams haben die Sicherheit, was sie selbst entscheiden können und wo Rücksprachen notwendig sind. Gemeindeteams folgen dem Selbstverständnis von selbstorganisierten Teams.“ (§ 28)

Aus dem Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetz für die Erzdiözese Paderborn (KVVG):

„(1) Organ der Kirchengemeinde ist der Kirchenvorstand; er vertritt und verwaltet nach Maß-gabe der §§ 21 und 22
a) die Kirchengemeinde und ihr Vermögen (§ 3 Absatz 1 lit. a) sowie
b) das Vermögen in der Kirchengemeinde (§ 3 Absatz 1 lit. b).

(2) 1 Der Kirchenvorstand hat insbesondere einen Haushaltsplan zu erstellen sowie einen Jahresabschluss aufzustellen und zu veröffentlichen. 2 Das Nähere ergibt sich aus der Haushaltsordnung für das Erzbistum Paderborn sowie den zu ihrer Ausführung ergangenen Bestimmungen in ihren jeweils gültigen Fassungen.“ (§ 4)